Rechtsschutzversicherung AGB und ein Urteil des BGH – Dürfen Rechtsschutzversicherer die gültigen AGB der Versicherung einfach ändern? Der Bundesgerichtshof musste sich der Frage annehmen und hat den Versuch der Änderung von Bedingungen (AGB) der Rechtschutzversicherung zum Nachteil von Kunden für nicht rechtens erklärt. Dem Versicherer wurde auferlegt, in eigener Initiative auf die Änderungen der Bedingungen konkret aufmerksam machen.