JDC Group – Dr. Sebastian Grabmaier: BREXIT – Die Briten haben sich für den Austritt entschieden und am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Das Vereinigte Königreich ist nun aus Sicht der EU Drittstaat. Anleger von britischen Fonds fragen sich, ob sich für sie mit einem Brexit rechtlich etwas ändert. Mit dem Austritt hat eine Übergangszeit begonnen, die sich bis zum 31. Dezember 2020 erstreckt. Bis dahin gilt das EU-Recht im Vereinigten Königreich. Es gibt aber zusätzlich die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Übergangsfrist um bis zu zwei Jahre. Darüber muss die Regierung in London aber vor dem 1. Juli 2020 entscheiden. Für deutsche Anleger, die bereits in Fonds investiert sind, die in Großbritannien aufgelegt wurden, zeichnen sich keine Änderungen ab. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.